Trauung

Sie wollen kirchlich heiraten?

Erste Schritte:
1. Termin anmelden:

Rechtzeitig, d.h. spätestens 3 Monate vor der geplanten Trauung, sollten Sie mit unserm Pfarramt Kontakt aufnehmen, um den geplanten Termin in der Kirche zu überprüfen und zu reservieren. Falls einer der Partner bereits mit einem anderen Partner verheiratet war (auch standesamtlich), so ist rechtzeitig zu überprüfen, ob eine kirchliche Eheschließung möglich ist.

2. Ehevorbereitungsprotokoll aufnehmen
Sofern Sie zu unserer Seelsorgeeinheit (der katholische Partner) gehören, nimmt unser Pfarrer in einem ersten Gespräch ein sogenanntes „Ehevorbereitungsprotokoll“ auf, das den kirchenrechtlichen Rahmen für die kirchliche Trauung absteckt. Um das Eheprotokoll miteinander zu besprechen brauchen wir von beiden Partnern einen Taufschein (sofern beide getauft).

Den Taufschein erhalten Sie jeweils in den Pfarrämtern, in denen Sie getauft wurden. Geben Sie bei der Beantragung an: „zum Zweck der Eheschließung“. Das Ausstellungsdatum darf bei Katholiken nicht länger als sechs Monate zurückliegen.

Vom anderskonfessionellen Partner: Eine Aufenthaltsbestätigung vom Einwohnermeldeamt, ebenfalls nicht älter als sechs Monate oder ein Ledigeneid (dieser kann bei der Erstellung des Ehevorbereitungsprotokolls erstellt werden).

3. Die Trauung findet in unserer Kirchengemeinde statt?
In einem zweiten Treffen wird unser Pfarrer mit Ihnen den Traugottesdienst ausführlich besprechen und Sie bei der musikalischen Gestaltung beraten. Das Pfarrbüro vermittelt Ihnen auch gerne geeignete Organisten bzw. Solo-SängerInnen.

Falls Sie einen besonderen Kirchenschmuck wünschen, müssten Sie sich eigenverantwortlich darum kümmern. Bitte nehmen Sie hierzu Kontakt mit unserem Mesner auf.

Ein wichtiger Hinweis: Reis werfen und Blumen streuen sind aus Sicherheitsgründen nicht erlaubt. Bitte weisen Sie Ihre Gäste darauf hin!

4. Was kostet die Trauung?
In unserer Gemeinde entstehen für die kirchliche Trauung für Sie keine Kosten. Falls es allerdings zu Schäden kommt oder eine gesonderte Reinigung erforderlich wird, müssen wir Ihnen diese in Rechnung stellen. Das Honorar für Organisten, Solisten, usw. ist mit diesen direkt abzusprechen.

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